Einwanderungsrecht vor Eigentumsrecht?

Thomas Schmid, von 2006 bis 2014 erst Chefredakteur und dann Herausgeber von Axel Springers „Die Welt“, einst auch als Grünen-Politiker aktiv, hat einen Essay über Europas Flüchtlingskrise verfasst. Ich habe ihn gern gelesen – ohne überall zuzustimmen -, weil er abwägt und differenziert, während viele Kommentare in der gegenwärtig eh aufgeheizten Stimmung nur holzschnittartig bekannte Standpunkte wiederholen und die Realität selektiv wahrnehmen. Schmid zieht allerdings eine Schlussfolgerung, die ich verstörend finde. Ich zitiere den ganzen letzten Absatz und hebe die entscheidenden Formulierungen durch Fettung hervor:

„Das alles sind gewaltige Aufgaben. Die Politik wäre mit ihnen heillos überfordert. Nun sind die analytische Kraft und die Fantasie der Gesellschaft und aller Professionen gefragt. Es eilt. Hier die Menschenfreiheit zu wandern, wohin man will – dort Eigentums- und Souveränitätsrechte und im Unübersichtlichen der Hang zum Protektionismus. Ein offenes Europa muss Ersterem den Vorrang geben. Eigentum, Nation und Sozialstaat sind wichtig, kommen aber danach. Noch nie standen Europa und die Europäische Union vor einer derart großen Aufgabe.“

In einer Online-Version ist der Beitrag überschrieben mit „Einwanderungsrecht steht vor Eigentumsrecht“, in der Printversion lautete die Headline weniger plakativ „Europas gewaltige Herausforderung“.

Die Rückkehr zum Faustrecht in einer entgrenzten Welt

Schmid postuliert also „die Menschenfreiheit zu wandern, wohin man will“ und stellt sie über die Eigentumsrechte und das Sozialstaatsgebot unserer Verfassung. Nun gibt es auf der ganzen Welt kein einziges Menschenrechtsdokument, das ein Recht verbrieft, „zu wandern, wohin man will“, etwa in Nachbars Garten oder ins Königreich Dänemark. Wohl aber werden in den von der europäischen Aufklärung inspirierten Verfassungen Eigentumsrechte garantiert. In der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte liest sich das zum Beispiel so: „Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung.“

Da es attraktive unbesiedelte Gegenden auf der Erde nicht gibt, läuft Thomas Schmids Freiheitsrecht „zu wandern, wohin man will“ de facto auf die Abkehr vom Rechtsstaat und die Rückkehr zum Faustrecht in einer entgrenzten Welt hinaus. Will Schmid den Krieg aller gegen alle? Wohl kaum. Aber was will er dann? Nun, Schmid teilt mit vielen anderen Politikern und führenden Journalisten die Vision der Vereinigten Staaten von Europa. Er will, dass aus dem Staatenbund EU so schnell wie möglich ein Bundesstaat wird. Und er will die Flüchtlingskrise als Katalysator genutzt sehen – nach dem Motto „never waste a good crisis“. Sein Problem: Die meisten Menschen wollen das nicht, sie orientieren sich am Gehäuse des Nationalstaats, eine europäische Öffentlichkeit gibt es nicht. Die Staatlichkeit Europas ist ein Elitenprojekt, dem es an demokratischer Legitimation mangelt.

Die Defizite an Demokratie und Wahrhaftigkeit

Thomas Schmid lässt dieses Defizit selbst anklingen:

„Zwar sollten EWG, EG und dann EU von Anfang an ein überstaatliches Gebilde eigener Art und letztlich auch Staatlichkeit werden. Die politischen Europa-Arbeiter haben das aber, nach dem frühen Ende der Europa-Euphorie schon in den Fünfzigerjahren, nie allzu laut ausgesprochen und insgeheim gehofft, es laufe automatisch darauf zu.

Das führte auch dazu, dass man konsequent bei der Sprachregelung blieb, Europa bestehe nach wie vor aus souveränen Nationalstaaten, das werde und solle auch so bleiben. Die Aushöhlung nationalstaatlicher Souveränität und die Verlagerung wesentlicher Kompetenzen auf die europäische Ebene, blieb ein zwar nicht gänzlich verschwiegener, aber doch beschwiegener Prozess.“

So ist es wohl. Neben den Demokratiedefiziten, die primär Politiker zu verantworten haben, gibt es Defizite an Wahrhaftigkeit, die sich führende Medienvertreter zuschreiben lassen müssen. Nicht zufällig stehen Politiker und Journalisten gemeinsam ganz unten im Vertrauens-Ranking. Die fehlkonstruierte Euro-Währungsunion ist dem von Schmid gezeichneten Bild noch hinzuzufügen. Bekanntlich setzten sich beim Euro die Lokomotivtheoretiker gegen die Krönungstheoretiker durch. Nach der Krönungstheorie hätte die gemeinsame Währung am Ende der ökonomischen Konvergenz und der mühsamen, von Europapolitikern zu leistenden Überzeugungsarbeit gestanden. Nach der Lokomotivtheorie sollte umgekehrt die Einheitswährung die politische Einheit gleichsam automatisch hinter dem Rücken der für „unreif“ gehaltenen Massen erzeugen. Stattdessen wirkt der Euro seit einigen Jahren wie ein Spaltpilz – was Ökonomen vor zwanzig Jahren vorhergesagt hatten und viele „Euromantiker“ bis heute nicht wahrhaben wollen.

Anstatt nun für mehr europapolitische Wahrhaftigkeit zu plädieren, für eine offene Diskussion zu werben und womöglich gar für Volksabstimmungen, versucht Schmid, eine höhere Moral gegen den Rechtsstaat in Stellung zu bringen.

Der Versuch, „Werte“ gegen den Rechtsstaat auszuspielen

Um ein imaginiertes Einwanderungsrecht über den Rechtsstaat und den Sozialstaat zu stellen, schreibt Thomas Schmid nun den Europäern eine alles überwölbende moralische Schuld zu. Im Hinblick auf Syrien klingt das so:

„Denn die Dramen, die sich dort abspielen, sind immer noch eine direkte Folge des Zusammenbruchs des Osmanischen Reichs, in den durch den Ersten Weltkrieg ganz Europa verwickelt war.“

Ähnlich könnte er für afrikanische Einwanderer die Kolonialgeschichte bemühen und, wer weiß, für chinesische eines Tages die Niederschlagung des Boxeraufstands. Gewiss sollten Deutsche und Europäer sich ihrer Geschichte bewusst sein. Doch mit Hinweis auf Fehler von 1914 Hartz-IV-Sätze zu kürzen oder Häuslebauer zu enteignen, erschiene denn doch absurd. Interessant wäre, wie Thomas Schmid den vor einigen Jahrzehnten eingewanderten libanesischen Gemüsehändlern und türkischen Restaurantbesitzer erklären will, dass leider wegen Kaiser Wilhelm II in ihre Eigentumsrechte eingegriffen werden müsse.

Die politischen und publizistischen Eliten, denen Thomas Schmid angehört, stecken in einer schweren Legitimations- und Vertrauenskrise. Unter anderem deshalb, weil sie sich über Gesetz und Vertrag – Maastricht, Schengen, Dublin – mit Hinweis auf angeblich höhere Werte wie Moral, Humanität und Frieden schon einige Male nonchalant hinweggesetzt haben. Angela Merkel und ihr Justizminister reden viel von Werten und wenig vom Recht. Schmids Rezept „Im Zweifel  gegen Eigentum, Nation und Sozialstaat“ klingt wie Junckers „Wenn es drauf ankommt, muss man lügen“. Es würde noch wesentlich tiefer in den Schlamassel führen.

Nachtrag, 9. November 2015:

Gestern hat sich auch Rainer Hank in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ mit dem Thema befasst, unter der Headline „Recht auf Einwanderung?“ Hank nimmt einen liberaleren Standpunkt als Schmid ein und kommt zu anderen Ergebnissen. Um deren Bewertung geht es mir hier nicht. Vielmehr bin ich über einen Widerspruch in Hanks Artikel gestolpert:

Einerseits behauptet er mit Hinweis auf Artikel 13, Absatz 2 der UN-Menschenrechtserklärung: „Die Vereinten Nationen erklärten das Recht zu wandern, wohin auch immer man wolle, zum allgemeinen Menschenrecht. Es kennt keinerlei Einschränkungen.“ Ähnlich hatte Schmid von der „Menschenfreiheit zu wandern, wohin man will“ geschrieben.

Andererseits stellt Hank fest: „Begründet das Recht auf ungehinderte Emigration zugleich ein Recht auf Einwanderung? Natürlich nicht: Ein solches Recht würde die Freiheitsrechte anderere beschneiden. Die Ureinwohner Nordamerikas können ein Lied davon singen“.

Hier sind die beiden relevanten Artikel aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN:

Unbenannt
aus: Vereinte Nationen, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Ein Recht zu wandern, wohin man will, kann ich daraus nicht herauslesen. Sondern das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen, außerdem das Recht auf Auswanderung – das Recht also, jedes Land zu verlassen, auch sein eigenes sowie das Recht, in anderen Ländern Asyl zu suchen, falls man verfolgt wird. Hätten die Verfasser das Recht des Menschen postulieren wollen, auf der ganzen Erde den Aufenthaltsort frei zu wählen, so hätten sie Artikel 13, Absatz 1 entsprechend formuliert.

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