In der Fragestunde des Bundestages bestritt Guttenberg heute nachmittag gegenüber dem SPD-Abgeordneten Bartels, bei Abgabe seiner Dissertation eine Ehrenwort-Erklärung gegeben zu haben. Er habe, sagte er, lediglich eine Erklärung abgegeben, aber kein Ehrenwort.
Das kann nicht stimmen – es sei denn, es gab für den Freiherrn in Bayreuth eine Extrawurst.
§ 8 der Bayreuther Promotionsordnung sieht in Absatz 6 eindeutig vor, dass dem Antrag auf Zulassung zur Promotion „eine ehrenwörtliche Erklärung“ darüber beizufügen ist, dass der Bewerber „die Dissertation selbständig verfasst und keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat…“ (siehe Originaltext unten).
